bei der
OVZ - Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH
Langgasse 7
D-69207 Sandhausen
Bitte diese Registrierung nur ausfüllen wenn Sie bei uns noch nicht gelistet sind!
Kontrollieren können Sie dies im Bereich Suchen Busunternehmen.
Falls Sie Partner der OVZ werden wollen dann klicken Sie hier.
Den Partnervertrag sowie unsere Leistungsinformationen im PDF Format können Sie selbstverständlich auch direkt ansehen oder herunterladen.
der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH ( nachfolgend OVZ )
1. Registrierung
Die Registrierung Ihres Omnibusunternehmens bei der OVZ ist kostenlos. Mit der Registrierung stimmt das angemeldete Unternehmen der Veröffentlichung seiner Daten in der OVZ-Unternehmensdatenbank zu.
2. Löschung / Kündigung
Die kostenlose Registrierung und Listung in der Unternehmensdatenbank ist zeitlich unbefristet und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen durch das angemeldete Unternehmen oder durch die OVZ gelöscht werden. Der Antrag auf Löschung hat schriftlich zu erfolgen. Er kann per Telefax, Email oder per Post übermittelt werden.
3. Anspruch
Ein Anspruch auf eine Registrierung oder Listung in der OVZ-Unternehmensdatenbank besteht nicht.
4. Datenschutz
Das angemeldete Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland elektronisch gespeichert werden.
5. Haftungsausschluss
Die OVZ zeichnet sich ausser für grobes Verschulden und Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. In dem Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem angemeldeten Unternehmen im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, dass ein Dritter, an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle Falschinformationen keine Haftung übernehmen.
6. Gerichtsstand
Ist das angemeldete Unternehmen Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschliesslich das Gericht der Niederlassung der OVZ zuständig.
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